Investoren der Credit Suisse beantragen, ihre Sammelklage gegen die Bank, ihre ehemaligen Führungskräfte und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG vor einem US-Bundesgericht zu verhandeln, anstatt sie in die Schweiz zu verlegen. Ein Richter des Berufungsgerichts wies darauf hin, dass die Begründung des Bezirksgerichts für die Verlegung des Verfahrens in die Schweiz „falsch” sei, was darauf hindeutet, dass die Investoren trotz der Anwendung des Schweizer Rechts möglicherweise erfolgreich ihre Wahl des Gerichtsstands durchsetzen können.